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   BVerwG, 03.07.1986 - 6 P 27.83   

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BVerwG, 03.07.1986 - 6 P 27.83 (https://dejure.org/1986,2664)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1986 - 6 P 27.83 (https://dejure.org/1986,2664)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - 6 P 27.83 (https://dejure.org/1986,2664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Zustimmungsverweigerung bei Personalmaßnahmen - Eignungsbeurteilung des Dienststellenleiters - Information des Personalrates über die Gründe für eine Auswahlentscheidung - Nachprüfbarkeit einer Auswahlentscheidung durch den Personalrat ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 6 P 27.83
    Diese Grundsätze hat der erkennende Senat neuerdings entsprechend auf die Zustimmungsverweigerung in Mitbestimmungsangelegenheiten angewendet, für die das Bundespersonalvertretungsgesetz nicht ausdrücklich die Verweigerungsgründe festlegt (vgl. die Beschlüsse vom 4. April 1985 - BVerwG 6 P 37.82 - und vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - sowie den zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Beschluß vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 -).

    Der Personalrat kann die Zustimmung zu einer beabsichtigten Personalmaßnahme somit nur dann verweigern, wenn die Dienststelle bei der Eignungsbeurteilung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder allgemeingültige Maßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 -).

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 6 P 27.83
    Auch ist es entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs in dieser Rechtssache nicht entscheidungserheblich, ob die Äußerungsfrist des § 69 Abs. 2 Satz 3 LPVG eine gesetzliche Ausschlußfrist ist, die auch nicht in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden kann (so neuerdings BAG, Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - <NZA 1986, 166>).

    Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - (a.a.O.) beigetreten.

  • BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82

    Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 6 P 27.83
    Diese Grundsätze hat der erkennende Senat neuerdings entsprechend auf die Zustimmungsverweigerung in Mitbestimmungsangelegenheiten angewendet, für die das Bundespersonalvertretungsgesetz nicht ausdrücklich die Verweigerungsgründe festlegt (vgl. die Beschlüsse vom 4. April 1985 - BVerwG 6 P 37.82 - und vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - sowie den zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Beschluß vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 -).
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 6 P 27.83
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79] mit Nachweisen) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) ist anerkannt, daß den Einstellungsbehörden von Verfassungs wegen (Art. 33 Abs. 2 GG) ein weiter Ermessens- und Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, der gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar ist und in den die Personalvertretung mit ihren Einwendungen aus § 82 LPVG nicht eindringen kann.
  • BVerwG, 27.07.1979 - 6 P 38.78
    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 6 P 27.83
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem Beschluß vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - (Buchholz 238.3 A § 77 BPersVG Nr. 3) zu dem Katalog der eine Versagung der Zustimmung rechtfertigenden Gründe in § 77 Abs. 2 BPersVG entschieden hat, muß sich der Personalrat bei der Verweigerung der Zustimmung darüber aussprechen, welcher dieser Versagungsgründe nach seiner Auffassung gegeben ist.
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 6 P 27.83
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79] mit Nachweisen) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) ist anerkannt, daß den Einstellungsbehörden von Verfassungs wegen (Art. 33 Abs. 2 GG) ein weiter Ermessens- und Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, der gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar ist und in den die Personalvertretung mit ihren Einwendungen aus § 82 LPVG nicht eindringen kann.
  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 6 P 27.83
    Diese Grundsätze hat der erkennende Senat neuerdings entsprechend auf die Zustimmungsverweigerung in Mitbestimmungsangelegenheiten angewendet, für die das Bundespersonalvertretungsgesetz nicht ausdrücklich die Verweigerungsgründe festlegt (vgl. die Beschlüsse vom 4. April 1985 - BVerwG 6 P 37.82 - und vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - sowie den zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Beschluß vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 -).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Der Senat hat die Frage nach der Verlängerbarkeit der Frist in seinen Beschlüssen vom 3. Juli 1986 - BVerwG 6 P 27.83 - Buchholz 238.31 § 82 BaWüPersVG Nr. 2 und vom 8. November 1989 - BVerwG 6 P 7.87 - PersR 1990, 102 (insoweit in BVerwGE 84, 58 nicht abgedruckt) ausdrücklich offengelassen, zuletzt aber eine gewisse zeitliche Dispositionsbefugnis und die insoweit bestehende Verantwortlichkeit des Dienststellenleiters hervorgehoben.
  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    So hat der Senat etwa in seinem Beschluß vom 3. Juli 1986 - BVerwG 6 P 27.83 - <PersV 1987, 197, 198>) unter Gleichsetzung der Begriffe "ersichtlich" und "offensichtlich" in demselben Sinne ausgeführt: "Die Darlegung einer Rechtsauffassung oder der Vortrag von Tatsachen seitens des Personalrats, aus denen sich ersichtlich keiner der im Gesetz abschließend geregelten Verweigerungsgründe ergibt, kann nicht anders behandelt werden, als das Fehlen einer Begründung.
  • BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91

    Begriff der Rationalisierungsmaßnahme aufgrund von Personalbemessung;

    Eine Begründung, die offensichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes liegt, vermag nicht die Verpflichtung des Dienststellenleiters auszulösen, das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten (Beschlüsse vom 3. Juli 1986 - BVerwG 6 P 27.83 - Buchholz 238.31 § 86 BaWüPersVG Nr. 2 und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 6 PB 12.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 53).
  • LAG Hamm, 29.06.1992 - 16 Sa 1208/91

    Äußerungsfrist; Personalrat; Kündigung; Stufenvertretung; Arbeitgeber bei

    Zumindest wenn der Personalrat Überhaupt Einwände erhoben hat, die sich einem der gesetzlich vorgesehenen Grunde gedanklich-inhaltlich zuordnen und es als immerhin möglich erscheinen lassen, daß der Einwendungstatbestand vorliegt, ist dem Gesetz in diesem Punkte Genüge getan und die weitere Verfahrensfolge des § 72 Abs. 4 BPersVG wirksam in Gang gebracht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.03.1986 - 6 P 5/85 -, Lz 1 BPersVG - § 69 Rdn. 16; BVerwG, Beschluß vom 18.04.1956 - 6 P 31/84 -, Lz 1 BPersVG - § 69 Rdn. 17; BVerwG, Beschluß vom 03.07.1986 - 6 P 27/83 -, Lz 3 PersVertrGes Baden-Württemberg - § 82 Rdn. 2; BVerwG, Beschluß vom 10.08.1987 - 6 P 22/84 -, Lz 3 PersVertrGes Baden-Württemberg - § 69 Rdn. 1; so für die gleichstrukturierte Vorschrift des § 99 BetrVG auch die ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, vgl. nur BAG, Beschluß vom 18.10.1988 - I ABR 33/87 -, AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972 m.w.N.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG , 16. Aufl., § 99 Rdn. 59 f. m.w.N.).

    Es handelt sich dabei stets um Fälle, in denen der Personalrat entweder von vornherein kerne Grunde für seine Zustimmungsverweigerung bzw. seine Einwendungen vorgebracht hatte, oder um solche, in denen - bei zustimmungspflichtigen Maßnahmen - die angegebene Begründung "offensichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes" liegt (vgl. nur BVerwG, Beschluß vom 03.07.1986 - 6 P 27/83 -, aaO., m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.1998 - B 3 S 182/98
    Der Personalrat soll vielmehr auf eine Rechtskontrolle beschränkt sein, wie sie auch im gerichtlichen Verfahren bei Ermessensentscheidungen gemäß § 114 VwGO vorzunehmen ist (BVerwG, PersV 1987, 197 f.; BVerwGE 97, 154, 156 [BVerwG 30.11.1994 - 6 P 11/93] ).

    Es ist unbestritten, dass Entscheidungen, die mit Ermessens- oder Beurteilungsspielraum getroffen werden, auch im Rahmen einer eingeschränkten, § 114 VwGO entsprechenden Rechtskontrolle daraufhin überprüft werden können, ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden (vgl. BVerwG, PersV 1987, 197 f.).

  • LAG Berlin, 17.08.1987 - 9 Sa 44/87

    Verwirkung; Klageerhebung; Kündigungsschutzklage; Nichtigkeit; Personalrat;

    Die Verweigerung der Zustimmung, deren Gründe offensichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes liegen, ist jedoch in der Regel unbeachtlich (siehe auch BVerwG (20.6.1986) E 74, 273 (276); BVerwG v. 3.7.1986, PersV 1987, 197 (198)).

    Soweit sich das beklagte Land für seine gegenteilige Auffassung ausdrücklich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 1986 (PersV 1987, 197 f.) sowie auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.5.1985 (PersV 1987, 208 ff.) beruft, kann es damit keinen Erfolg haben.

  • VG Kassel, 16.12.2014 - 1 K 1650/14

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei Regressforderung nach § 75 BGB

    Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 1992 - 6 P 17/91 -, BVerwGE 90, 228; vom 3. Juli 1986 - BVerwG 6 P 27.83 - Buchholz 238.31 § 86 BaWüPersVG Nr. 2 und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 6 PB 12.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 53) oder nur formelhafte Wendungen gebraucht (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. November 1991 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 05.06.1991 - 18 P 91.01003
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  • VG Würzburg, 07.02.2013 - W 1 E 12.1007

    Bewerberverfahrensanspruch; Beförderungsdienstposten; Fachbetreuer für Wirtschaft

    Er kann damit im Rahmen seiner Zustimmungsentscheidung überprüfen, ob der Dienstherr bei der Auswahlentscheidung das maßgebliche Verfahren richtig angewendet hat, ob er den Sachverhalt richtig erfasst hat, ob er die anzuwendenden Begriffe und Rechtsvorschriften erkannt hat, ob er bei der Auswahlentscheidung allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und keine sachfremden Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG vom 20.6.1986 Az.: 6 P 4.83, BVerwGE 74, 273, juris Rn. 30; vom 3.7.1986 Az. 6 P 27/83, Buchholz 238.31 § 82 BaWüPersVG Nr. 2, juris Rn. 19; vom 26.1.1994 a.a.O., Rn. 30 f., juris; VGH BW vom 24.6.1997 a.a.O., Rn. 27, juris).
  • BVerwG, 07.07.1989 - 6 PB 10.88
    Die Formulierung des Beschwerdegerichts schließlich, der Dienststellenleiter dürfe nicht "die Zustimmungsverweigerung abschließend auf ihre Schlüssigkeit überprüfen", nimmt erkennbar Bezug auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 1986 - BVerwG 6 P 27.83 - (Buchholz 238.31 § 82 BaWüPersVG Nr. 2,= PersV 1987, 197) und vom 3. März 1987 - BVerwG 6 P 30.84 - (ZBR 1987, 250 = PersR 1987, 169), in denen im Hinblick auf den Beschluß vom 27. Juli 1979 (a.a.O.) klargestellt wurde, daß die Begründung der Zustimmungsverweigerung nicht in dem Sinne "schlüssig" sein müsse, daß bei Vorliegen der vom Personalrat vorgebrachten Umstände ohne weiteres der geltend gemachte Mitbestimmungstatbestand gegeben ist und die mangelnde Schlüssigkeit der Gründe nicht dem Fehlen jeglicher Begründung gleichgestellt werden könne.
  • VGH Hessen, 10.08.1988 - BPV TK 1935/88

    Personalvertretungsrecht; Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung -

  • BVerwG, 22.01.1990 - 6 PB 20.89

    Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde - Beurteilung von Beschäftigten und

  • VG Ansbach, 02.03.2017 - AN 7 PE 17.00383

    Effektivität des Rechtsschutzes im personalvertretungsrechtlichen

  • VGH Bayern, 19.02.1992 - 18 PC 92.236

    Versagung der Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer Bewerberin;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1989 - 18 L 18/87

    Mitbestimmung des Personalrates bei der befristeten Einstellung von Angestellten;

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